Bleistift Quelle: Justiz NRW


(Auslandsbeglaubigungen) werden beim Landgericht Aachen erteilt, wenn es sich um ...

Urkunden von den Notaren des hiesigen Gerichtsbezirks Aachen,

  • Übersetzungsarbeiten von Übersetzern, die bei dem Oberlandesgericht Köln zugelassen sind,
  • gerichtliche Urkunden (Urteile/Beschlüsse/Erbscheine und so weiter) aus dem hiesigen Gerichtsbezirk Aachen

handelt.

Weitere allgemeine Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internet-Seiten des Auswärtigen Amtes. externer Link, öffnet neues Browserfenster


Apostillen / Legalisationen können auch schriftlich beantragt werden.
Senden Sie die zu beglaubigende Urkunde - leserlich - unter Angabe Ihrer Anschrift, einer Rufnummer und des Bestimmungslandes an folgende Adresse:

                    Präsident des Landgerichts Aachen
                    z.H. des Vorzimmers (D 1.348)
                    Adalbertsteinweg 92
                    52070 Aachen

Für die Auslandsbeglaubigung fällt gemäß Nummer 1310 des Gebührenverzeichnisses der Anlage zu § 4 Abs. 1 JVKostG eine Gebühr in Höhe von 25,00 € je Dokument an.
Sie erhalten zunächst eine Rechnung über die Gerichtskosten.
Nach Zahlungseingang erhalten Sie die von Ihnen gewünschten Apostillen / Legalisationen zurück.
Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen.

Ergänzend möchten wir Sie noch auf Folgendes aufmerksam machen:
Bei gerichtlichen Urkunden ist zwingend darauf zu achten, dass die darauf befindlichen Unterschriften deutlich (zum Beispiel in Druckbuchstaben oder Stempel) lesbar und mit Dienstsiegel versehen sind.

Zudem ist bei Scheidungsurteilen besonders darauf zu achten, dass diese mit
a) Rechtskraftvermerk und b) Ausfertigungsvermerk versehen sind.
Ansonsten wird hier eine Bescheinigung über die Echtheit der Unterschriften und Dienstsiegel von der Verwaltungsabteilung des jeweiligen Amtsgerichts benötigt (kostenlos).

Kopien können nicht beglaubigt werden; nur Originale!

Für Apostillen bzw. Legalisationen betreffend Übersetzungen von Übersetzern ist das Landgericht, in dessen Bezirk der Übersetzer seinen Geschäftssitz hat, zuständig.

Die Bezirksregierung Köln ist zuständig, wenn die Urkunden/Papiere/Schreiben/Bescheinigungen, die durch die Städte und Gemeinden (zum Beispiel Stadt Aachen - Einwohnermeldeamt -) ausgestellt sind. Diese können nicht durch den Landgerichtspräsidenten beglaubigt werden.

                      Bezirksregierung Köln
                      Zeughausstraße 2 - 10
                      50667 Köln
                      Telefon: 0221 147-2111

Bei schriftlichen Anträgen bitte angeben, für welches Land die Apostille/Legalisation benötigt wird.